Haftungshinweise
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Für die anwaltschaftliche Tätigkeit gelten insbesondere folgende berufsrechtlichen Vorschriften:
Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO )
Berufsordnung für Rechtsanwälte ( BORA )
Fachanwaltsordnung ( FAO )
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG )
Berufsregelung für Rechtsanwälte der Europäischen Union
Gebühren
Anfallende Gebühren werden grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung ( RVG ) abgerechnet.
Bei einer Erstberatung für Verbraucher fallen Gebühren von maximal 190,00 € zzgl. Auslagerungspauschale und MWSt. an.
Bei gerichtlichen Vertretungen gelten die Regelungen des RVG nach dem Gegenstandswert.
Bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung, die über eine Erstberatung hinausgeht wird bei Tätigkeitsaufnahme eine Honorarvereinbarung in angemessenem Umfang abgeschlossen. Eine Honorarvereinbarung richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung, den rechtlichen Schwierigkeiten, dem Arbeitsaufwand und dem Haftungsrisiko. Hierbei wird seitens der Kanzlei eine faire Lösung für den Mandanten angestrebt.